Können Sie Zuschüsse und Förderungen erhalten?
SENIORO24 erklärt es Ihnen
Pflegegeld
für Pflegebedürftige bei SENIORO24
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z.B. durch die Hilfe einer polnischen Pflegekraft.
keine Leistungen
316 Euro
545 Euro
728 Euro
901 Euro
Pflegesachleistungen
für die Pflege bei SENIORO24
Pflegesachleistungen werden vom Personal einer ambulanten Pflegeeinrichtung erbracht. Diese werden ebenfalls von der Pflegeversicherung bezahlt.
keine Geldleistungen
bis zu 689 Euro
bis zu 1298 Euro
bis zu 1612 Euro
bis zu 1995 Euro
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
ist auch möglich bei SENIORO24
Kombinationsleistungen bestehen dann, wenn die der Bedürftige von einer 24 Stunden Betreuungskraft gepflegt wird und auch gleichzeitig Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden sollen. Werden 70 % der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, so werden 70 % des Pflegegeldes verrechnet. Es bleiben also noch 30 % des Pflegegeldes übrig, das in Anspruch genommen werden kann.
Tages- oder Nachtpflege
bei SENIORO24
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf eine teilstationäre Pflege. Sollte eine häusliche Betreuung mal nicht möglich sein, kann eine Tages- bzw. Nachtpflege genutzt werden.
keine Geldleistungen
bis zu 689 Euro
bis zu 1298 Euro
bis zu 1612 Euro
bis zu 1995 Euro
Verhinderungspflege
bei SENIORO24
Wenn die private Pflegeperson Urlaub macht oder krank ist und somit die Pflege nicht ausführen kann, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5, wenn sie bereits sechs Monate zu Hause gepflegt wurden. Gezahlt werden bis zu 2418 Euro pro Jahr.
Kurzzeitpflege
bei SENIORO24
Wenn eine Betreuung zu Haus zeitweise nicht stattfinden kann und eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht, so haben Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 Anspruch auf eine Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Die Pflegeversicherung zahlt für die Kurzzeitpflege bis zu 1612 Euro pro Jahr.
Pflegehilfsmittel
bei SENIORO24
Pflegebedürftige haben den Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dazu gehören Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Sie dienen dazu Beschwerden zu lindern und ein selbstständiges Leben zu ermöglichen. Für Pflegehilfsmittel wird von der Pflegeversicherung ein Betrag von 40 Euro im Monat übernommen.
Zuschuss für Wohnanpassung
bei SENIORO24
Je Umbaumaßnahme kann es bis zu 4000 Euro geben.
Steuerermäßigung
bei SENIORO24
Die Kosten der 24 Stunden Betreuung sind als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig. Es können bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 4000 Euro im Jahr steuermindernd geltend gemacht werden. Alternativ können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen auch als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung angegeben werden.