English French German Polish Spanish

Wie ermitteln Sie den Pflegegrad eines Pflegebedürftigen?

Hilfestellung von SENIORO24

Pflegegrade 1-5

Menschen sind dann pflegebedürftig, wenn sie alltäglichen Dinge wie Aufstehen, Waschen, Essen, Einkaufen usw. nur noch schwer oder gar nicht mehr selbst erledigen können. In solchen Fällen stehen den Bedürftigen Hilfen zu, die von der Pflegeversicherung finanziert werden. Mit dem Begutachtungsverfahren NBA stellen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zuerst den Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fest. Die Bewertung errechnet sich aus sechs verschiedenen Teilbewertungen: Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Je nach Grad der Selbstständigkeit werden die Betroffenen dann in die Pflegegrade 1 bis 5 eingeordnet. Diesen Pflegegraden sind wiederum konkrete Pflegekassen-Leistungen zugeordnet. Die Pflegegrade werden folgendermaßen unterschieden:

Pflegegrad 1

 

Seit dem 01.01.2017 wurden die bisher drei Stufen des Pflegesystems in die Pflegegrade 1 bis 5 umgewandelt. Hierdurch soll der Erhalt von Leistungen und die Einstufung Pflegebedürftiger fairer und einfacher gestaltet werden. Im bisherigen System wurden Pflegebedürftige, die sich überwiegend selbstständig versorgen können, nicht berücksichtigt. Das hat sich mit dem neuen Pflegegrad 1 zum Glück verändert.

Wofür steht Pflegegrad 1?

Der Pflegegrad 1 richtet sich an versicherte Personen, die eine anerkannte, geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben. Sie sind geistig und körperlich noch recht beweglich. Nach dem alten Pflegesystem hatte diese Personengruppe keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Voraussetzungen und Kriterien für den Pflegegrad 1

Zuerst muss die versicherte Person einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Anschließend erfolgt das neuartige Prüfverfahren „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“. Werden hierbei zwischen 12,5 und 27 Punkte erzielt, stehen dem Versicherten Leistungen für den Pflegegrad 1 zu.

  1. Mobilität: Der Prüfer überprüft, wie selbstständig der Begutachte sich beispielsweise umsetzen kann oder wie er noch Treppen steigen kann
  2. Kommunikative und kognitive Fähigkeiten: Kann der Versicherte noch alleine Entscheidungen treffen? Findet er sich zeitlich und örtlich im Alltag zurecht?
  3. Psychische Probleme und Verhaltensweisen: Gibt es beim Begutachten motorische Verhaltensauffälligkeiten oder ist er zum Beispiel in der Nacht unruhig?
  4. Selbstversorgung: Wie selbstständig ist der Versicherte hinsichtlich der Körperpflege, auf

die Zubereitung von Mahlzeiten und beim An- und Ausziehen?

  1. Selbstständiger Umgang mit therapie- und krankheitsbedingten Belastungen und Anforderungen: Braucht der Versicherte Hilfe beispielsweise bei der Sauerstoff- und Medikamentengabe?
  2. Soziale Kontakte und Gestaltung des Alltagslebens: Kann sich der Versicherte noch alleine beschäftigen und pflegt er noch soziale Kontakte?

Für jedes der sechs Module vergibt der Gutachter, in Abhängigkeit des Grades der Selbstständigkeit, Punkte. Diese Punkte werden addiert und gewichtet und führen zu Einteilung des Pflegegrades. Für jeden Pflegegrad gibt es eine bestimmte Anzahl an Punkten. Je höher die Punktzahl ist, desto höher sind die Beeinträchtigungen und der Pflegegrad.

Sollte der Versicherte nach der Begutachtung durch MEDICPROOF oder MDK keinen Pflegegrad erhalten, sodass der Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wird, kann der Versicherte in einem Zeitraum von vier Wochen Einspruch einlegen.

Welche Leistungen enthält der Pflegegrad 1?

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bekommen aus der Pflegekasse folgende Leistungen:

  • Hausnotruf Zuschuss in Höhe von 18,36 EUR pro Monat für die Betriebskosten sowie eine einmalige Zahlung in Höhe von 10,49 EUR für die Anschlussgebühren.
  • Einen Entlastungsbeitrag von 125,00 EUR pro Monat für zusätzliche Entlastungs- und Betreuungskosten.
  • Für die Wohnraumanpassung erhalten Versicherte einmalig bis zu 4.000 EUR, damit die Räume barrierefrei umgebaut werden können – zum Beispiel der Umbau des Badezimmers oder die Installation eines Treppenlifts.
  • Für Pflegehilfsmittel werden bis zu 40 EUR pro Monat gewährt.
  • Ambulante Wohngruppen werden einmalig mit einem Betrag von 2.500 EUR bis zu 4.000 EUR gefördert. Neben des Gründungszuschusses werden monatlich 214 EUR Organisationszuschuss für die Senioren-WG gezahlt.

Welche Voraussetzungen hat der Pflegegrad 1?

Die Anerkennung des Pflegegrads 1 setzt voraus, dass bei der Pflegebegutachtung durch den MDK (für gesetzlich Versicherte) und durch MEDICPROOF (für privat Versicherte) eine Punktzahl zwischen 12,5 und 27 Punkte rauskommen. Liegt dieses vor, ist der Versicherte gering in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt.

Wie viele Geld erhält man beim Pflegegrad 1?

Bei einem anerkannten Pflegegrad 1 erhalten Versicherte Zuschüsse für den Hausnotruf, Pflegehilfsmittel für den Verbrauch, zur Wohngruppenförderung und Wohnraumanpassung sowie 125 EUR pro Monat für die Erstattung von Entlastungs- und Betreuungsleistungen. Keinen Anspruch haben Versicherte auf Pflegegeld, Zuschüsse zur Kurzzeit-, Verhinderungs-, Nacht- und Tagespflege und ebenfalls nicht auf einen Zuschuss zur vollstationären Pflege,

Bekommt man beim Pflegegrad 1 Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege?

Hier lautet die Antwort „Nein“. Versicherte mit einem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auch Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Beinhaltet Pflegegrad 1 Entlastungsleistungen?

Beim Pflegegrad 1 haben Versicherte Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 EUR. Dieser kann für zusätzliche Entlastungs- und Betreuungskosten eingesetzt werden.

Besteht beim Pflegegrad 1 die Möglichkeit einer Haushaltshilfe?

Ja, der Entlastungsbetrag von monatlich 125 EUR kann auch für eine Haushaltshilfe verwendet werden.

Werden beim Pflegegrad 1 Leistungen für eine stationäre Pflege gezahlt?

Nein, der Pflegegrad 1 beinhaltet keinen Leistungen für einen vollstationäre Pflege in einem Alters- oder Pflegeheim.

Erhält man beim Pflegegrad 1 einen Zuschuss zum Hausnotruf?

Ja, beim Pflegegrad 1 gewährt die Pflegekasse monatlich 18,36 für die Betriebskosten des Hausrufs und einmalig 10,49 EUR als Zuschuss für die Anschlusskosten des Gerätes.

Wie legt man richtig Widerspruch gegen den Pflegegrad 1 ein?

Ist der Versicherte mit der Einteilung des Pflegegrades nicht einverstanden, kann er innerhalb von vier Wochen nach dem Bescheid der Pflegekasse Einspruch einlegen. Ratsam ist ein persönliches Gespräch, sodass die Situation besser eingeschätzt werden kann und die Erfolgschancen erhöht werden.

Leistungen bei stationärer Pflege und Pflegegrad 1

Möchte ein Versicherter mit Pflegegrad 1 eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen, so muss er die Kosten komplett alleine tragen. Lediglich ein monatlicher Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 EUR kann dafür angerechnet werden.

Wünschen sich Menschen mit Pflegegrad 1 vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim, so zahlen sie die Kosten für die stationäre Pflege und die anfallenden Eigenbeiträge für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten alleine. Sie können lediglich den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro dafür anrechnen. Versicherte, die bis zum 31.12.2016 in einem Pflegeheim ohne anerkannte Pflegestufe gelebt haben, müssen seit Januar 2017 die Kosten komplett alleine tragen. Haben sie nicht genügend finanzielle Mittel, können sie einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt stellen und so bis zu 1.000 EUR und mehr monatlich erhalten.

Sonderfall Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 dient dazu, dass sich die Selbstständigkeit von Versicherten lange erhalten bleibt und sie ihre häusliche Umgebung nicht verlassen müssen. Daher haben Sie auch einen Anspruch auf eine detaillierte Pflegeberatung, sodass frühzeitig auf die Situation des Betroffenen eingegangen werden kann. Angehörige haben die Möglichkeit kostenfrei an einem Pflegekurs teilzunehmen.

Pflegegrad 2

 

Versicherte, die laut Gutachtern von MEDICPROOF (ist für privat Versicherte zuständig) oder des MDK (für gesetzlich Versicherte) in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind, haben Aussicht auf Zuweisung des Pflegegrades 2. Pflegebedürftige, die bis zum 01.01.2017 in der Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1 waren, werden automatisch in den Pflegegrad 2 überführt – und zwar ohne neue Begutachtung. Wegen der neuen Definition der Pflegebedürftigkeit wurden die vormals drei Pflegestufen im Januar 2017 von den fünf neuen Pflegegraden abgelöst.

Definition Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Versicherte, die seit 2017 zum ersten Mal einen Antrag auf Pflegegrad stellen, werden durch einen Gutachter im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) in sechs Bereichen  begutachtet. Dabei achten die Gutachter auf die noch vorhandene Selbstständigkeit des Versicherten hinsichtlich der körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen. Je nach (Un-) Selbstständigkeit werden Punkte vergeben, welche die Basis für die Einteilung der Pflegegrade sind. Das bedeutet, je unselbstständiger die Person ist, desto höher ist der Pflegegrad. Voraussetzung für den Pflegegrad 2: Die versicherte Person erhält vom Gutachter zwischen 27 und 47,5 Punkte.

Pflegegrad 2 – Leistungen, Bedingungen und Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, um den Pflegegrad 2 und somit die Leistungen zu erhalten, sind eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. 27 bis 47,5 stehen im Rahmen des „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ für den Pflegegrad 2. Um die Begutachtung zu bestellen, muss der Versicherte einen Antrag einreichen.

Zur Begutachtung gehören folgenden Bereiche:

Mobilität: Kann der Versicherte die Körperhaltung ändern und wie kann er sich bewegen?

Kommunikative und kognitive Fähigkeiten: Kann sich die versicherte Person im Alltag zeitlich und örtlich orientieren? Ist er in der Lage, seine Bedürfnisse mitzuteilen, Gespräche zu führen und kann er noch selbstständig Entscheidungen treffen?

Psychische Probleme und Verhaltensweisen: Wie häufig benötigt der Versicherte Unterstützung wegen ängstlichem oder aggressivem Verhalten?

Selbstversorgung: Kann der Begutachtete sich jeden Tag noch selbst pflegen und waschen?

Selbstständiger Umgang mit therapie- und krankheitsbedingten Belastungen und Anforderungen: Welche Hilfe braucht der Versichert bei Behandlungen von Krankheiten, wie zum Beispiel Verbandswechsel oder Dialyse?

Soziale Kontakte und Gestaltung des Alltags: Pflegt der Versicherte noch Kontakte und kann er selbstständig seinen Tagesablauf planen?

Für jedes dieser sechs Pflegegrad-Module vergibt der Gutachter unterschiedlich hohe Punkte. So kommt eine Gesamtsumme zu Stande, die nach einem speziellen Gewichtungsverfahren für die Pflegegrad-Zuweisung verantwortlich ist.

Wofür steht Pflegegrad 2?

Ist ein Versicherter in seiner Selbstständigkeit„erheblich beeinträchtigt“, erhält er Pflegegrad 2.

Voraussetzungen und Kriterien für den Pflegegrad 2

Wer bei der Begutachtung des Gutachters durch MEDICPROOF oder MDK nach dem

„Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) zwischen 27 bis unter 47,5 Punkte bekommt, ist

in seiner Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt. Einen Zeitaufwand, wie er in den alten Pflegestufen berechnet wurde, braucht man seit dem 01.01.2017 nicht mehr zu erreichen.

Welche Leistungen enthält der Pflegegrad 2?

Zu den Leistungen des Pflegegrades gehören folgenden umfangreiche Leistungen:

  • Pflegegeld: Pro Monat für die häusliche Pflege von Freunden, Bekannten oder Angehörigen 316 Euro
  • Pflegesachleistungen: Pro Monat 689 Euro für die professionelle Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Nacht- und Tagespflege: Pro Monat 689 Euro für die teilstationäre Versorgung in einer Nacht- oder Tagespflege-Einrichtung
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim: Pro Monat 770 Euro
  • Entlastungsbetrag: Pro Monat 125 Euro für die Erstattung von zusätzlichen Entlastungs- und Betreuungsleistungen
  • Kurzzeitpflege: Für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr 1.612 Euro
  • Verhinderungspflege: Für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr 1.612 Euro
  • Für Pflegehilfsmittel 40 Euro pro Monat
  • Zuschüsse zum Hausnotruf: 18,36 EUR für den laufenden Betrieb und einmalig 10,49 EUR für die Anschlusskosten
  • Wohnraumanpassung: Einmalig bis zu 4.000 Euro für barrierereduzierende Maßnahmen wie beispielsweise den Umbau des Bades oder für einen Treppenlift
  • Wohngruppenförderung: 2.500 bis 10.000 Euro einmalig als Gründungszuschuss und monatlich 214 Euro Organisationszuschuss

Welche Pflegesachleistungen erhält man beim Pflegegrad 2?

Wird der Versicherte durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, stehen ihm Pflegesachleistungen in Höhe von 689 Euro zu

Wie viel Geld erhält man beim Pflegegrad 2?

Beim Pflegegrad 2 setzen sich die Geldleistungen aus dem Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen sowie Zuschüssen für die Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages-, Nacht- oder vollstationären Pflege zusammen. In jedem Fall bekommt die versicherte Person zusätzlich einen Entlastungbetrag von 125 EUR monatlich und auch Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zum Hausnotruf, Wohngruppenförderung und für die Wohnraumanpassung.

Bekommt man beim Pflegegrad 2 Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege?

Ja, pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 2 bekommen Leistungen für die Verhinderungspflege oder für die Kurzzeitpflege. Für die Kurzzeitpflege gibt es bis zu 1.612 EUR im Kalenderjahr für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen. Den gleichen Betrag gibt es für die Verhinderungspflege. Diese Leistungen können auch kombiniert. So erhalten Betroffene mit einem Pflegegrad 2 bis zu 2.418 EUR oder bis zu 3.224 EUR für die Kurzzeitpflege.

Beinhaltet Pflegegrad 2 Entlastungsleistungen?

Versicherte mit einem Pflegegrad 2 haben Anspruch auf einen Entlastungbetrag von monatlich 125 EUR. Dieser Betrag kann für die Erstattung von Entlastungs- und Betreuungsleistungen nutzen.

Besteht beim Pflegegrad 2 die Möglichkeit einer Haushaltshilfe?

Der Entlastungsbetrag von monatlich 125 EUR kann unter anderem auch für die eine Haushaltshilfe benutzt werden.

Werden beim Pflegegrad 2 Leistungen für eine stationäre Pflege gezahlt?

Die Leistungen beim Pflegegrad 2 betragen für die vollstationäre Pflege monatlich 770 EUR. Für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim kommt aber noch ein Eigenanteil von monatlich 1.500 EUR hinzu.

Erhält man beim Pflegegrad 2 einen Zuschuss zum Hausnotruf?

Versicherte Personen mit Pflegegrad 2 bekommen pro Monat einen Zuschuss von 23 EUR für den Betrieb eines Notrufgeräts. Der einmalige Zuschuss für die Anschlusskosten des Notrufgeräts betragen 10,49 EUR.

Wie legt man richtig Widerspruch gegen den Pflegegrad 2 ein?

Ist die versicherte Person mit der Einteilung in den Pflegegrad 2 nicht einverstanden, kann er in einem Zeitraum von vier Wochen nach Erhalt des Einteilungsbescheid Widerspruch einlegen. Ein Beratungsgespräch ist äußerst hilfreich, um die Erfolgschancen zu erhöhen und die Situation besser einzuschätzen.

Pflegegrad 3

 

Versicherten Personen, die eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ haben, stehen Pflege- und Betreuungsleistungen des Pflegegrades 3 zu. Seit dem 01.01.2017 werden neben neuen Antragstellern ebenfalls Demenzkranke, die bis zu dem Zeitpunkt in der Pflegestufe 1 und 2 waren, in den Pflegegrad 3 überführt. Die bis zum Jahr 2017 bestandenen drei Pflegestufen wurden im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) durch die fünf neuen Pflegegrade ersetzt.

Definition Pflegegrad 3

Antragsteller werden seit dem 01.01.2017 nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ auf Pflegeleistungen begutachtet. Durchgeführt werden die Begutachtungen von den Gutachtern der MEDICPROOF (bei privat versicherten Personen) und durch die MDK (bei gesetzlich versicherten Personen. Die Begutachtung beinhaltet sechs Bereiche, die hinsichtlich der vorhandenen Selbstständigkeit anhand eines Punktesystem geprüft werden. Kommt es bei der Begutachtung zu einer Punktezahl zwischen 47,5 und 70 Punkten, hat die versicherte Person Anspruch auf Pflegeleistungen des Pflegegrades 3. Wie schon erwähnt ist die Voraussetzung für diesen Pflegegrad eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Gleichzeitig werden versicherte Personen, die bis zum 31.12.2016 in der Pflegestufe 2 waren und Versicherte, die in der Pflegestufe 1 waren und unter Demenz leiden, automatisch in den Pflegegrad 3 überführt.

Pflegegrad 3 – Leistungen, Bedingungen und Voraussetzungen

Wofür steht Pflegegrad 3?

Das ‚Neue Begutachtungsassessment‘ (NBA) ist die Grundlage des neuen Pflegesozialgesetz (PSG II). Nach diesem Gesetz werden die Antragsteller hinsichtlich ihres Pflegeanspruchs begutachtet. Das Ziel der Begutachtung ist es, die benötigten Leistungen der versicherten Personen festzustellen.

Voraussetzungen und Kriterien für den Pflegegrad 3

Um die Leistungen des Pflegegrads 3 zu erhalten, muss die Person im ersten Schritt bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad 3 stellen. Kommt bei der Begutachtung von MEDICPROOF oder des MDK eine Punktzahl von mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte im Prüfverfahren heraus, ist die Voraussetzung für den Pflegegrad gegeben. Begutachtet wird der Antragsteller in sechs verschiedenen Bereichen:

  • Kommunikative und kognitive Fähigkeiten
  • Psychische Probleme und Verhaltensweisen
  • Selbstversorgung
  • Selbstständiger Umgang sowie die Bewältigung mit therapie- und krankheitsbedingten Belastungen und Anforderungen
  • Soziale Kontakte und Gestaltung des Alltags

Der Gutachter vergibt während der Begutachtung für jeden der sechs Bereiche Punkte. Diese Punkte werden im Anschluss ausgewertet und addiert. Kommt bei der Begutachtung eine Punktzahl von mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte heraus, bekommt die versicherte Person einen Bescheid der Krankenkasse mit der Anerkennung des Pflegegrads 3. Wer sich schon vor der Begutachtung einen Eindruck über das Verfahren verschaffen möchten, kann mithilfe eines kostenlosen Pflegegradrechners schon vorab prüfen, welcher Pflegegrad ihm zusteht.

Wie viel Geld erhält man beim Pflegegrad 3?

Bekommt eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 Pflegegeld, wenn sie durch Freunde oder Angehörige in häuslicher Umgebung versorgt wird? Wenn die pflegebedürftige Person durch einen professionellen Pflegedienst versorgt wird, wie hoch sind dann die Sachleistungen? Ja, versicherte Personen mit einem Pflegegrad 3 erhalten Pflegesachleistungen und Geldleistungen in Form des Pflegegelds, bei der Versorgung durch einen ambulanten Dienst oder bei der Versorgung durch Angehörige oder Freunde.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen beim Pflegegrad 3:

Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Bisher erhielten versicherte Personen mit der Pflegestufe 2.458 EUR und Demenzkranke bei der Pflegestufe 1.316 EUR Pflegegeld. Nun erhalten Versicherte mit einem Pflegegrad 3 Pflegegeld in Höhe von 545 EUR pro Monat bei der häuslichen Pflege durch Angehörige.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3

Versicherte Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 3 bekommen monatlich Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 EUR bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Zum Vergleich: Bis zum Jahr 2017 bekamen Versicherte mit Pflegestufe 2 nur 1.144 EUR an Sachleistungen und an Demenz erkrankte Versicherte mit der Pflegestufe 1 nur monatlich 689 EUR.

Was beinhaltet die Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3

Benötigt eine Hilfs- und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt eine professionelle Pflege, etwa in einem Pflegeheim, dann bekommt er vor der Krankenkasse für bis zu 28 Tage im Jahr einen Zuschuss von maximal 1.612 EUR.

Was gilt des bei der Kurzzeitpflege mit dem Pflegegrad 3 zu beachten?

Nutzt die versicherte Person im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege durch Urlaub von pflegenden Angehörigen oder bei Krankheit durch einen Pflegedienst, so steht ihm für einen Zeitraum von bis acht Wochen im Jahr sogar für die Kurzzeitpflege ein Zuschuss in Höhe von bis zu 3.244 EUR zu. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können pro Jahr während der achtwöchigen Kurzzeitpflege auch noch die Hälfte des Pflegegeldes von 545 EUR pro Monat beziehen, also 272,50 EUR.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Des Weiteren gibt es noch die sogenannte Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst bei Krankheit oder Urlaub von pflegenden Angehörigen. Hierfür zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss für maximal vier Wochen im Jahr von bis zu 1.612 EUR.

Welche Bestimmungen gelten für die Verhinderungspflege beim Pflegegrad 3?

Wird im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege benötigt, so kann die versicherte Person mit einem Pflegegrad 3 für bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege erhalten. Hierfür bekommt sie einen Zuschuss von maximal 2.418 pro Jahr. Nimmt sie die Verhinderungspflege in Anspruch, so bekommt sie für bis zu sechs Wochen im Jahr weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes. Die Summe beträgt in diesem Fall 272.50 EUR im Monat.

Pflegegrad 3 – Tagespflege

Die Leistungen für die Nacht- und Tagespflege richten sich nach den ambulanten Pflegesachleistungen. Für die Versorgung in einer teilstationären Einrichtung erhalten pflegebedürftige Personen für die Tagespflege monatlichen 1.298 EUR. Als Vergleich: Bis zum 31.12.2016 bekamen Versicherte in der Pflegestufe 2 pro Monat 1.144 EUR. Bei demenzerkrankten Personen belief sich die Summe bei der Pflegestufe 2 auf monatlich 1.298 EUR pro Monat. Pflegebedürftige Personen bekommen zusätzlich zum Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige Zuschüsse für die Tages- und Nachtpflege. Diese werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

Welche Leistungen beim Pflegegrad 3 bei häuslicher Pflege werden noch gewährt?

Versicherte Personen beim Pflegegrad 3 erhalten bei häuslicher Pflege noch weitere Leistungen. Hierzu gehören:

  • Zuschüsse von 23 EUR pro Monat für den Betrieb und Anschluss eines Hausrufnotsystems.
  • Monatlich maximal 40 EUR für den Verbrauch von bestimmten Hilfsmitteln wie Desinfektionsmitteln, Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhe sowie medizinische Hilfsmittel, die im Hilfsmittelkatalog & Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind.
  • Einen Zuschuss für die Wohnraumanpassung für einmalig 4.000 EUR von der Pflegekasse. Diese dient den Maßnahmen zu einer barrierefreien Wohnraumanpassung, wie zum Beispiel den Umbau einer Badewanne zur Dusche, den Bau eines Treppenlifts oder andere Maßnahmen, damit sich die versicherte Person barrierefrei in den Räumen bewegen kann. Ändert sich der Hilfebedarf, beispielsweise der Grad der Pflegebedürftigkeit/Behinderung, wird dieser Zuschuss gegebenenfalls erneuert bzw. mehrmals gewährt.
  • Förderung für Bewohner von WGs oder Wohngruppen von einmalig 4.000 EUR für die altersgerechte Wohnraumanpassung für höchstens vier versicherten Personen mit dem Pflegegrad 3, die in eine betreute Senioren-WG oder Wohngruppe ziehen. Des Weiteren erhalten höchstens vier Bewohner einmalig einen Gründungszuschuss von jeweils 2.500 EUR pro Monat und einen Zuschuss zur Beschäftigung einer Organisationskraft von jeweils 214 EUR monatlich.
  • Die Pflegekasse übernimmt Kosten für Beratungsbesuche und Beratung von Menschen mit Pflegegrad 3. Diese dienen der Beratung für einen altersgerechten Wohnraumumbau und ihrer besseren pflegerischen Versorgung. Auch benötigte, regelmäßige Beratungsbesuche von geschulten Pflegekräften nach § 37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz zählen zu den Leistungen beim Pflegegrad 3.

Wie legt man richtig Widerspruch gegen den Pflegegrad 3 ein?

Ist die versicherte Person mit der Einteilung in den Pflegegrad 3 nicht einverstanden, kann sie in einem Zeitraum von vier Wochen nach Erhalt des Einteilungsbescheides Widerspruch einlegen. Ein Beratungsgespräch ist äußerst hilfreich, um die Erfolgschancen zu erhöhen und die Situation besser einzuschätzen.

Pflegegrad 4

 

Versicherte, die laut Gutachtern von MEDICPROOF (ist für privat Versicherte zuständig) oder des MDK (für gesetzlich Versicherte) nachweislich unter schwerster Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit leiden, haben Anspruch auf den Pflegegrad 4 und die damit verbundenen Betreuungs- und Pflegeleistungen aus der Pflegekasse. Aber auch pflegebedürftige Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die 2017 zum ersten Mal einen Antrag auf Pflegegrad eingereicht haben, sowie pflegebedürftige Personen zum 01.01.2017 mit Pflegestufe 3 erhalten nun den Pflegegrad 4. 

Definition Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Der Pflegegrad 4 gilt für versicherte Personen, die unter schwerster Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit leiden. Im ersten Schritt muss ein Antrag auf Pflegegrad 4 bei der Pflegekasse gestellt werden. Anschließend erfolgt die Begutachtung durch MEDICPROOF oder durch den medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese untersuchen die versicherte Person hinsichtlich der noch vorhandenen Selbstständigkeit. Untersucht wird die Selbstständigkeit mithilfe eines Punktesystems, das für jeden der fünf Pflegegrade gilt. Je unselbstständiger der Versicherte ist, desto mehr Punkte bekommt er. Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, muss bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 70 und 90 Punkten ermittelt werden.

Pflegegrad 4 – Leistungen, Bedingungen und Voraussetzungen

Was sind die Voraussetzungen für den Pflegegrad 4? Die Begutachtung teilt sich in folgende Bereiche auf:

Mobilität: Kann sich die versicherte Person selbstständig fortbewegen und sich umsetzen? Ist sie in der Lage, ihre Position zu wechseln?

Kommunikative und kognitive Fähigkeiten: Kann sich die versicherte Person im Alltag zeitlich und örtlich orientieren? Ist sie in der Lage, ihre Bedürfnisse mitzuteilen, Gespräche zu führen und hat sie ein Verständnis für Aufforderungen?

Psychische Probleme und Verhaltensweisen: Leidet der Versicherte unter nächtlicher Unruhe? Treten bei ihm körperliche und verbale Aggressionen auf und leidet er unter Sinnestäuschungen?

Selbstversorgung: Kann der Begutachtete sich jeden Tag noch selbst pflegen, waschen und anziehen? Ist er in der Lage Flüssigkeiten und Nahrung aufzunehmen?

Selbstständiger Umgang mit therapie- und krankheitsbedingten Belastungen und Anforderungen: Welche Hilfe braucht der Versicherte bei der Gabe von Injektionen und bei der Stoma- und Wundversorgung? Kann er alleine Arztbesuche wahrnehmen?

Soziale Kontakte und Gestaltung des Alltags: Pflegt der Versicherte noch Kontakte und kann er selbstständig seinen Tagesablauf planen?

Für jedes dieser sechs Pflegegrad-Module vergibt der Gutachter unterschiedlich hohe Punkte. So kommt eine Gesamtsumme zu Stande, die nach einem speziellen Gewichtungsverfahren für die Pflegegrad 4 Zuweisung verantwortlich ist.

Pflegegrad 4

Ist ein Versicherter in seiner Selbstständigkeit schwerst beeinträchtigt“, erhält er Pflegegrad 4. Aber welche Leistungen und wie viel Geld stehen Hilfsbedürftigen mit Pflegegrad 4 zu? Da versicherte Personen mit Pflegegrad 4 sehr stark in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, benötigen Sie Unterstützung. Daher erhalten Sie von der Pflegekasse folgende Geldleistungen und Sachleistungen

Welche Leistungen enthält der Pflegegrad 4?

Zu den Leistungen des Pflegegrades 4 gehören folgende umfangreiche Leistungen:

  • Pflegegeld: Werden pflegebedürftige Personen zu Hause von Freunden, Bekannten oder Angehörigen gepflegt, erhalten Sie jeden Monat ein Pflegegeld von 728 EUR. Bisher erhielten Versicherte mit der vergleichbaren Pflegestufe 3 pro Monat 728 EUR und mit eingeschränkter Alltagskompetenz bei der Pflegestufe 2 545 EUR Pflegegeld.
  • Pflegesachleistungen: Pro Monat 689 Euro für die professionelle Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Nacht- und Tagespflege: Werden pflegebedürftige Personen zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, stehen Ihnen beim Pflegegrad 4 für Hilfen bei der Haushaltsführung, Betreuung und Pflege monatlich 1.612 EUR zu. Bei der Pflegestufe 3 war der Betrag identisch, bei der Pflegestufe 2 und Demenz erhielten Versicherte, die in den Pflegegrad 4 überführt worden, für Pflegesachleistungen nur 1.298 EUR pro Monat.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 4: Für zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsleistungen stehen Pflege- und Hilfsbedürftigen mit Pflegegrad 4 jeden Monat 125 EUR zu. (Das waren bisher 104 EUR und in Ausnahmefällen 208 EUR). Mit dem Geld können versicherte Personen mit Pflegegrad 4 zum Beispiel:

  • einen Begleiter zum Einkaufen und Spaziergänge bezahlen
  • an einer Gruppe für leicht Hilfsbedürftige teilnehmen, bei der es um körperliche und geistige Aktivitäten geht
  • Haushaltshilfen zahlen, die beim Putzen oder bei schweren Hausarbeiten wie Gardinenwäsche und ähnlichem helfen

Pflegegrad 4 Kurzzeitpflege

Benötigt eine hilfsbedürftige Person mit Pflegegrad 4 (beispielsweise nach einem Aufenthalt im Krankenhaus) eine kurzzeitige Pflege, so stehen ihn dafür im Jahr für 28 Tage maximal 1.612 EUR zur Verfügung. Dabei gilt folgendes zu beachten:

Wird im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen, besteht die Möglichkeit, dass der Versicherte im Jahr für bis zu acht Wochen einen Zuschuss in Höhe von 3.224 EUR für die Kurzzeitpflege von der Pflegekasse bekommt

Zusätzlich gewähren die Pflegekassen pflegebedürftigen Versicherten mit Pflegegrad 4 während der jährlich bis zu achtwöchigen Kurzzeitpflege auch noch die Hälfte ihres Pflegegeldes von 728 Euro im Monat, also monatlich 364 Euro

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

Sind pflegende Angehörige mal selber krank oder möchten in Urlaub fahren, kann der Pflegebedürftige Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte nutzen. Hierfür gibt es von der Pflegekasse für maximal vier Wochen im Jahr einen Zuschuss von bis zu 1.612 EUR im Jahr.

Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 4

Beim Pflegegrad 4 erhalten Pflegebedürftige jeden Monat für die Tages- und Nachtpflege 1.612 EUR. Diese Zuschüsse werden zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt und nicht wie früher auf das Pflegegeld angerechnet.

Weitere Leistungen Pflegegrad 4

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4, die zu Hause versorgt werden, haben zusätzlich Anspruch auf:

  • Zuschüsse für technische Hilfsmittel, wie zum Beispiel für den Betrieb eines Hausrufnotsystems von monatlich bis zu 23 EUR
  • Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind
  • Bis zu 40 EUR für bestimmte Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe

Wohnraumanpassung Zuschüsse

Für einen altersgerechten Umbau gewährt die Pflegekasse einmalig bis zu 4.000 Euro für zum Beispiel barrierereduzierende Maßnahmen, den Umbau des Bades oder für einen Treppenlift

Wohngruppenförderung: 2.500 bis 10.000 Euro einmalig als Gründungszuschuss und monatlich 214 Euro Organisationszuschuss

Pflegekurse für ehrenamtliche Pflegepersonen und Angehörige

Angehörige von pflegebedürftigen Personen und ehrenamtliche Pflegepersonen können seit dem Jahr 2017 an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen.

 

Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs

Leben pflegebedürftige Personen in ambulanten Wohngruppen oder in einer Wohngemeinschaft, bekommen maximal vier Bewohner für einen altersgerechten Umbau eine Förderung in Höhe von 4.000 EUR. Des Weiteren steht jedem der vier Bewohner 2.500 EUR als einmaliger Gründungszuschuss zu. Ebenfalls gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von 214 EUR pro Kopf zur monatlichen Beschäftigung einer Organisationskraft.

Beratung und Beratungsbesuche

Menschen mit Pflegegrad 4 können sich kostenlos zum altersgerechten Wohnraumbau oder zur besseren pflegerischen Versorgung beraten lassen. Ebenfalls bezahlt werden geschulte Pflegekräfte nach § 37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz, die zu gesetzlich nötigen Beratungsbesuchen kommen.

Information

Seit dem 01.01.2017 gibt es eine Neuerung bei den Hilfsmitteln: Es müsse keine Extra-Anträge für

Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel gestellt werden. Wurden vom Gutachter bei der Begutachtung Hilfsmittel für die pflegebedürftige Person empfohlen, sind diese automatisch bei der Pflegekasse beantragt. Da die Anträge zuvor sehr aufwendig waren, ist das eine große Erleichterung. Geregelt wird dieser Punkt von den Begutachtungsrichtlinien des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 4

Welche Leistungen stehen Versicherten mit Pflegegrad 4 für die Pflege in einem Pflegeheim zu? Welche Kosten kommen auf die Versicherten beim Pflegegrad 4 im Pflegeheim zu?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten seit dem 01.02.2017 für die Betreuung und Pflege in einem Pflegeheim 1.775 EUR monatlich von der Pflegekasse. Mit diesem Betrag sind die Kosten aber noch nicht gedeckt. Seit dem 01.01.2017 ist der pflegebedingte Eigenanteil für alle Bewohner gleich hoch und steigt nicht mehr wie bisher mit steigendem Pflegebedarf und steigender Pflegestufe. Nach wie vor gibt es zwischen den stationären Einrichtungen jedoch Unterschiede. Ebenfalls variieren die Kosten neben dem pflegebedingten Eigenanteil für die Unterkunft, je nach Größe des Zimmers und der Verpflegung sowie hinsichtlich der Investitionskosten.

Wie legt man richtig Widerspruch gegen den Pflegegrad 4 ein?

Ist die versicherte Person mit der Einteilung in den Pflegegrad 4 nicht einverstanden, kann er in einem Zeitraum von vier Wochen nach erhalten des Einteilungsbescheid Widerspruch einlegen. Ein Beratungsgespräch ist äußerst hilfreich, um die Erfolgschancen zu erhöhen und die Situation besser einzuschätzen.

Pflegegrad 5

 

Der Pflegegrad 5 mit seinen umfangreichen Leistungen der Pflegeversicherung wird seit Januar 2017 an versicherte Personen vergeben, die einen sehr hohen Pflegebedarf haben und eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nachweisen können. Am 01.02.2017 wurden im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) die bisher zu dem Zeitpunkt geltenden drei Pflegestufen zu Gunsten der fünf neuen Pflegegrade abgelöst. Hier erfahren Sie, welche Leistungen im Detail damit verbunden sind.  

 

Definition: Pflegegrad 5

Versicherte, die einen Pflegegrad 5 von der Pflegekasse bescheinigt bekommen, sind in ihrer Selbstständigkeit sehr schwer beeinträchtigt und benötigen eine pflegerische Versorgung mit besonderen Anforderungen. Aus diesem Grund erhalten diese Personen die umfangreichsten Leistungen aus der Pflegekasse. Versicherte Personen, die zum ersten Mal einen Pflegegrad beantragen, werden von einem Gutachter nach dem neuen Begutachtungsverfahren begutachtet. Während der Begutachtung ermittelt der Gutachter, wie selbstständig der Versicherte trotz der Einschränkungen noch ist. Je unselbstständiger die Person ist, desto mehr Punkte werden vergeben und desto höher ist der Pflegegrad. Um die Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 zu erfüllen, muss die versicherte Person bei der Begutachtung 90 bis 100 Punkte erhalten. Bekommt sie diese, erhält sie von der Pflegekasse eine Anerkennung über den Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen. Bei privat versicherten Personen kommen die Gutachter von der MEDICPROOF GmbH, bei gesetzlich versicherten Personen werden Gutachter des MDK beauftragt. Die Antragsteller werden nach dem Prüfverfahren „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ untersucht. Dieses teilt sich in sechs Modulen auf:

  • Mobilität
  • kommunikative und kognitive Fähigkeiten
  • Psychische Probleme und Verhaltensweisen
  • Selbstständige Versorgung
  • Selbstständiger Umgang bzw. die Bewältigung von therapiebedingten- und krankheitsbedingten Anforderungen
  • Soziale Kontakte, Gestaltung des Alltags

Für die Anerkennung des Pflegegrades 5 muss bei der Begutachtung der versicherten Person eine Summe von mindestens 90 bis 100 Punkten herauskommen.

Leistungen bei Pflegegrad 5

Welche Leistungen und wie viel Geld erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 5? Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 5 benötigen umfangreiche fremde Hilfe und Pflegeleistungen, die Ihnen von der Pflegekasse zustehen. Dazu gehören:

 

Bei häuslicher Versorgung

Bei der häuslichen Versorgung stehen Versicherten mit einem Pflegegrad 5 Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu. Pflegesachleistungen werden bei einer professionellen Pflege durch einen ambulanten Dienst gewährt, Pflegegeld bei der Versorgung durch Angehörige in den eigenen vier Wänden.

 

Pflegegeld:  901 Euro pro Monat

Bis zum Jahr 2016 haben Pflegebedürftige mit Demenz in der vergleichbaren Pflegestufe 3 728 EUR bei der Versorgung durch Nachbarn, Freunde oder Angehörige erhalten.

 

Pflegesachleistungen: 1.995 Euro pro Monat

Bis zum Jahr 2016 bekamen demenzerkrankte Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 3 pro Monat 1.612 EUR und Härtefälle 1.995 Euro für die ambulante Versorgung.

 

Entlastungs- und Betreuungsleistungen bei Pflegegrad 5

Seit Januar 2017 steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 ein vereinheitlichter Entlastungsbeitrag von 125 EUR pro Monat für Entlastungs- und Betreuungsleistungen zu.  (bisher waren das monatlich 104 Euro, in Ausnahmefällen 208 Euro). Mit diesem Betrag hat der Versicherte die Möglichkeit, eine Einkaufshilfe, einen Alltagsbegleiter oder Besuchsdienste zu finanzieren. Des Weiteren kann er Haushaltshilfen beauftragten, die bei leichten Arbeiten im Garten und in der Wohnung zu helfen oder die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe für hilfsbedürftige Personen bezahlen, die ihn dabei unterstützt, körperlich und geistig aktiv zu sein.

 

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5

Sollte eine versicherte Person mit Pflegegrad 5 kurzzeitige Pflege, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen, bekommt Sie von der Pflegekasse einen Zuschuss von 1.612 EUR für bis zu 28 Tagen pro Jahr. Bei der Pflegegrad 5 Kurzzeitpflege gilt folgendes zu beachten: Nimmt die versicherte Person im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege wegen Urlaub von pflegenden Angehörigen oder durch einen Pflegedienst bei Krankheit in Anspruch, kann sie sogar einen Zuschuss für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege in Höhe von 3.224 EUR beantragen. Während der Kurzzeitpflege erhalten pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5 zusätzlich weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes von monatlich 450,50 EUR.  

 

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5

Wenn pflegende Angehörige mal im Urlaub sind oder krank, bekommt die versicherte Person mit Pflegegrad 5 die sogenannte Verhinderungspflege. Dafür gibt es jedes Jahr für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen 1.612 EUR. Nutzt der Pflegebedürftige im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege, hat er die Möglichkeit, den nicht genutzten Teil auf die Verhinderungspflege umzulegen. So bekommt er für bis zu sechs Wochen maximal 2.418 EUR im Jahr. Weiterhin bekommt er während der Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen im Jahr die Hälfte des Pflegegeldes, was monatlich immerhin noch 450.50 EUR ausmacht.

Tagespflege bei Pflegegrad 5

Für die Nacht- und Tagespflege in einer teilstationären Einrichtung steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 monatlich ein Zuschuss in Höhe von monatlich 1.995 EUR zu. Bis zum 01.01.2017 erhielten Härtefälle ebenfalls monatlich 1.995 EUR, an Demenz erkrankte Personen mit der Pflegestufe 3 aber nur 1.612 EUR pro Monat. Anspruch auf Tages- und Nachtpflege haben auch pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause durch Freunde oder Angehörige gepflegt werden.

Neben dem Entlastungsbeitrag, Zuschüssen für Nacht-, Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 weitere Leistungsansprüche.

 

Zuschuss für altersgerechten Wohnraumumbau

Pflegekassen zahlen einmalig bis zu 4.000 EUR für die altersgerechte Wohnraumanpassung und für Maßnahmen der Barriere Reduzierung. Das sind beispielsweise der Einbau eines Treppenlift und der Umbau der Wanne zur Dusche. Verschlechtert oder ändert sich der Zustand und neue Maßnahmen sind nötig, gewährt die Pflegekasse unter Umständen einen weiteren Zuschuss.

 

Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Versicherte mit Pflegegrad 5 bekommen auch Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel. Für ein Betrieb eines Hausrufnotsystems wird monatlich bis zu 23 EUR gewährt. Der Verbrauch von bestimmten Hilfsmitteln wird monatlich bis zu 40 EUR gefördert (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz).

 

Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs

Leben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 in einer Wohngemeinschaft oder in einer ambulant betreuten Wohngruppe, so gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss für die Wohnraumanpassung in Höhe von bis zu 4.000 EUR für maximal vier Bewohner. Des Weiteren erhalten maximal vier Personen einen Gründungszuschuss von je 2.500 EUR und können monatlich einen Zuschuss von jeweils 214 EUR pro Kopf für eine Organisationskraft beantragen.

Pflegekurse für ehrenamtliche Pflegepersonen und Angehörige

Pflegekassen müssen seit 2017 kostenfreie Kurse für ehrenamtlich Pflegende und pflegende Angehörige anbieten. (vgl. § 45 SGB XI).

Beratung und Beratungsbesuche:

Ebenfalls übernehmen Pflegekassen die Kosten für Beratungen von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 und den Angehörigen, beispielsweise zum altersgerechten Umbau oder zur besseren pflegerischen Versorgung. Ebenfalls finanziert werden gesetzlich verpflichtende regelmäßigen Beratungsbesuche durch examinierte Pflegekräfte (vgl. § 37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz).

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 5

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten für die vollstationäre Versorgung 2.005 EUR monatlich aus der Pflegekasse. Bis 2017 waren das bei der Pflegestufe 3 mit Demenz 1.612 Euro und bei Härtefällen 1.995 Euro. Diese Summe reicht jedoch nicht für die Deckung eines Heimplatzes aus. Der Eigenanteil halt sich im Zuge der Pflegereform geändert und ist nun für alle Bewohner gleich. Allerdings variieren die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung sowie die anteiligen Investitionskosten von Bewohner zu Bewohner (zum Beispiel bei der Größe des Zimmers).

 

 

 

Wie legt man richtig Widerspruch gegen den Pflegegrad 5 ein?

Ist die versicherte Person mit der Einteilung in den Pflegegrad 5 nicht einverstanden, kann er in einem Zeitraum von vier Wochen nach erhalten des Einteilungsbescheid Widerspruch einlegen. Ein Beratungsgespräch ist äußerst hilfreich, um die Erfolgschancen zu erhöhen und die Situation besser einzuschätzen.

Nach oben scrollen